Wir prüfen sowohl Rohrleitungen als auch Schachtbauwerke.
In der Regel ist es so, dass außerhalb von Wasserschutzzonen die optische Überprüfung ausreichend ist, und in Wasserschutzzonen die physikalische Prüfung mit Luft oder Wasser Pflicht ist.
Die Bestimmungen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen stehen auf der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Die Bestimmungen finden Sie im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Prüfen dürfen nur Personen, die dafür zugelassen sind und auf der Landesliste für NRW (Lanuv) aufgeführt sind.
Diese Liste finden Sie im Internet unter
www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa