Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation

Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung privater Leitungen ( zuvor Dichtheitsprüfung genannt )

Je nach Bundesland, gibt es unterschiedliche Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung je nachdem wo sich das zu prüfende Objekt befindet.

Auch gibt es Unterschiede, ob sich das Objekt in oder außerhalb von einem Wasserschutzgebiet befindet.
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten der Prüfung

  • optisch mittels Kanal-TV
  • physikalisch
    • mit Wasser
    • oder Luft
Geräte Zustands- und Funktionsprüfung
Geräte Zustands- und Funktionsprüfung

Wir prüfen sowohl Rohrleitungen als auch Schachtbauwerke.
In der Regel ist es so, dass außerhalb von Wasserschutzzonen die optische Überprüfung ausreichend ist, und in Wasserschutzzonen die physikalische Prüfung mit Luft oder Wasser Pflicht ist.

Die Bestimmungen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen stehen auf der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Die Bestimmungen finden Sie im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

Prüfen dürfen nur Personen, die dafür zugelassen sind und auf der Landesliste für NRW (Lanuv) aufgeführt sind.

Diese Liste finden Sie im Internet unter
www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa

Geräte für Kanal-TV
Geräte für Kanal-TV
Gerät im Einsatz im Rohr